EGT weiterempfehlen? Das lohnt sich! Pro Empfehlung gibt's 2 x 50 €!

Sie sind EGT-Strom- und/oder Gas-Kunde und mit uns zufrieden? Dann empfehlen Sie uns doch weiter – an Freunde, Familie und Bekannte. Es lohnt sich: Mit jedem Neukunden, den wir dank Ihnen zukünftig in einem EGT-Tarif beliefern dürfen, bedanken wir uns bei Ihnen mit einem Bestandskundenbonus in Höhe von 50 Euro (brutto). Auch der Geworbene erhält einen Neukundenbonus von 50 Euro (brutto).

So geht's

In 3 Schritten zur Gutschrift

1. Nekunde werben

Ihr Bekannter möchte zur EGT wechseln? Dann teilen Sie ihm Ihre EGT Kundennummer und das Vertragskonto mit. Die Angabe Kundennummer/Vertragskonto finden Sie z.B. auf einer EGT-Rechnung auf der ersten Seite rechts oben. 

2. Vertragsabschluss durch den Neukunden

Direkt im Vertragsdokument findet unser Neukunde auf der ersten Seite die Möglichkeit den Werber anzugeben. Kundennummer und Name ist hierbei ausreichend. Hier finden Sie unsere Vertragsdokumente Strom und Gas

3. Gutschrift kassieren

Sowohl unser Bestands- als auch der Neukunde erhalten ohne Umwege nach Ablauf der Widerrufsfrist 50 € als Dankeschön auf dem Kundenkonto gutgeschrieben. Die Gutschrift erscheint auf diese Weise ganz automatisch auf der nächsten Rechnung. 

Wichtig: Sie können als Bestandskunde beliebig viele Neukunden werben. Es gelten an dieser Stelle keinerlei Beschränkungen!

Kunden werben Kunden

Teilnahmebedingungen

  • Ein Strom- und/oder Gas-Kunde der EGT wirbt einen Neukunden für Strom oder Gas. Wir bedanken uns mit 50 € beim Bestandskunden und mit 50 € beim Neukunden.
  • Bei Abschluss von Strom- und Gaslieferverträgen durch den Neukunden erhält der Bestandskunde 100 Euro und der Neukunde ebenfalls 100 Euro als Gutschrift.
  • Werben darf jeder EGT-Kunde. Egal ob private Person oder Firma.
  • Geworben werden kann ebenfalls eine Privatperson oder auch eine Firma.
  • Die Empfehlung muss vor Abschluss des Neukundenvertrages erfolgen. Es können nur Abschlüsse berücksichtigt werden, die den korrekten Vor- und Nachnamen sowie die Angabe Kundennummer/Vertragskonto des Werbenden enthalten.
  • Anspruch auf die Prämie besteht weiterhin nur, wenn der Neukunde seit mindestens drei Monaten kein Kunde der EGT in der geworbenen Energieart an dieser Verbrauchsstelle ist und von einem dritten Lieferanten versorgt wird.
  • Der Anspruch auf die Gutschrift entsteht, sobald die EGT mit dem Neukundeneinen Vertrag abgeschlossen hat, der den übrigen, hier aufgeführten Teilnahmebedingungen entspricht, und dieser nicht mehr widerrufen werden kann.

FAQ

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Fragen und Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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