An- und Abmeldung beim Energieversorger

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger. Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.

Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:

  • Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden.
  • Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden.

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie wissen, dass Sie um- oder ausziehen werden, müssen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Wohnungswechsel darüber informieren.

Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird. 

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, 

  • beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln.
  • wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden. 

Umzug

Für einen reibungslosen Umzug nutzen Sie bitte unsere Online-Meldeformulare. Hierfür halten Sie bitte folgende Informationen bereit:

- Vor- und Nachname des Umziehenden
- Bisherige Lieferadresse
- Auszugsdatum
- Zählerstand bei Schlüsselübergabe
- Bisherige Vertragsnummer oder Zählernummer
- Neue Lieferadresse
- Einzugsdatum und neue Zählernummer
- Zählerstand in der neuen Wohnung

Tipp: Ihre Vertragsnummer(n) und Ihre Zählernummer(n) finden Sie in Ihrer aktuellen Jahresrechnung.

Selbstverständlich können Sie auch von außerhalb des EGT-Netzgebiets zur EGT wechseln. In diesem Fall unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Ihr Stromzähler befindet sich in der Regel in einem Zählerschrank im Keller oder im Treppenhaus.

Sie wohnen zur Miete und können Ihren Stromzähler nicht finden? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.

Wechsel

Der Wechsel zur EGT ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

Nein, alle Wechselformalitäten übernehmen wir für Sie. Haben Sie sich für einen Tarif entschieden, können Sie sich entspannt zurücklehnen.

Sobald Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben und Ihre Kündigung bei Ihrem Vorversorger erfolgreich war, kann es losgehen.

Grundsätzlich Jederzeit! Abhängig davon könnten noch Vertragslaufzeiten bei Ihrem aktuellen Lieferanten sein. Kontaktieren Sie hierzu einfach unserer Mitarbeiter im Kundenservice-Center unter 07722/918-100.

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Fragen und Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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