Intelligente Messsysteme (iMSys)

Häufig gestellte Fragen

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung = mME) und einer Kommunikationseinheit, dem Smart Meter Gateway (SMGW). Das Smart Meter Gateway ist eine speziell gesicherte Schnittstelle für die Kommunikation zwischen Kunde und weiteren Marktpartnern wie zum Beispiel dem Energielieferanten.

Intelligente Messsysteme sollen eine sichere und standardisierte Kommunikation zwischen Kunde, Stromerzeuger und -betreiber sowie Energielieferant herstellen. Sie stellen daher ein wichtiges Instrument bei der Digitalisierung der Energiewende dar.

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die im Gegensatz zu analogen Ferraris-Zählern nicht nur den aktuellen Zählerstand anzeigen, sondern auch den Verbrauch detailliert (z. B. zeitlich aufgeschlüsselt) darstellen.

Zu einem intelligenten Messsystem wird eine moderne Messeinrichtung allerdings erst dann, wenn sie durch eine Kommunikationseinheit, das sogenannte Smart Meter Gateway, ergänzt wird. Somit kann das iMSys die erfassten Verbrauchs- bzw. Erzeugungswerte verschlüsselt an die berechtigten Marktpartner senden.

  • Mehr Verbrauchstransparenz: Kunden mit einem iMSys können mit ihrem digitalen Zähler in Kombination mit einer Energie-Monitoring-App ihre aktuellen und vergangenen Energieverbrauchswerte 15 min-, tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen einsehen.
  • Stromsparpotenzial aufdecken: Die gemessenen Verbrauchswerte sind transparent und können mit einer Energie-Monitoring-App visualisiert werden. Sie können somit auf eine anschauliche Art und Weise einen Einblick in Ihren Stromverbrauch erhalten, Stromsparpotenziale aufdecken und Kosten einsparen.
  • Kosten sparen durch variable Stromtarife: Durch die transparenten und tatsächlich gemessenen Verbrauchsdaten können Sie Stromverträge abschließen, die besser zu Ihrem individuellen Verbrauchsverhalten passen.
  • Erzeugern ermöglichen, ihren Strom bestmöglich zu nutzen: Durch die Verbesserung der bereitgestellten Informationen kann der erzeugte Strom netzdienlich und flexibel genutzt werden. Dezentrale Erzeuger können somit auch weitere Vermarktungsoptionen für den selbsterzeugten Strom wahrnehmen und zusätzliche Einnahmen generieren.
  • Spartenbündelung und übergreifende Vernetzung: Mit dem Blick auf die zukünftige Ausrichtung und Möglichkeiten des Messwesens sollen neben Strom gleichzeitig auch weitere Sparten wie Wasser, Gas, Heiz- und Fernwärme abgelesen werden. Somit können Abrechnungs- und Ableseprozesse gebündelt und vereinfacht werden.
  • Unkomplizierte Zählerablesung: Eine Vor-Ort-Ablesung ist beim iMSys nicht erforderlich, dadurch können Ableseprozesse beschleunigt und so Zeit gespart werden.

Ist der Jahresverbrauch kleiner 100.000 kWh pro Jahr, so wird ein intelligentes Messsystem eingesetzt. Ab 100.000 kWh pro Jahr, worunter üblicherweise Unternehmen fallen, verwendet man einen Stromzähler mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Zähler).

Sie können sich an uns als wettbewerblichen Messstellenbetreiber wenden und einen Auftrag zum Messstellenbetrieb einreichen. Sobald die Zählertechnik verfügbar und freigegeben ist beginnt die Planung des Zählerumbaus.

Die EGT als ihr Messstellenbetreiber wird Sie vor Umbau des Zählers informieren und Ihnen den Einbautermin mitteilen. Zusätzlich übernehmen wir für Sie die komplette Kommunikation mit dem Netzbetreiber.

Sobald die Koordination mit dem Netzbetreiber abgeschlossen ist teilen wir Ihnen den konkreten Umbautermin mit.

Ja. Um den freiwilligen Einbau des iMSys zu beauftragen, können Sie sich beispielsweise an uns in Funktion als wettbewerblichen Messstellenbetreiber wenden.

Die Messeinrichtung wird vom zuständigen Messstellenbetreiber eingebaut. Dies kann der grundzuständige Messstellenbetreiber sein oder ein von Ihnen frei gewählter sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber wie zum Beispiel die EGT.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist der, der automatisch für Sie zuständig ist, sofern Sie keinen Messstellenvertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber schließen. Dies ist in der Regel der Netzbetreiber.

Seit 2008 haben Energiekunden in Deutschland die Möglichkeit, ihren Messstellenbetreiber frei zu wählen. Man spricht dann von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber,also einem Unternehmen, das anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers die Aufgabe des Messstellenbetriebs übernimmt.

Ja. Sie können dem Einbau eines iMSys durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber widersprechen, sofern nachgewiesen werden kann, dass Sie bereits einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) beauftragt haben. Durch einen gültigen Auftrag über den wMSB besteht gegenüber ihren Messtellenkomponenten ein Bestandsschutz.

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